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Mitgliedsbeiträge |
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Auf der Grundlage von §6 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in Ihrer Sitzung am 8. März 2019 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen. |
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Beitragsordnung Kündigungsfristen Beiträge Mit dem Beitritt wird der anteilige Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr sofort fällig und eingezogen. Mahngebühren |
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Info zur Umstellung auf die SEPA Zahlung Sehr geehrtes ASV Mitglied, Wir ziehen deshalb Ihre Mitgliedsbeiträge erstmals am 15. Februar 2014 mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Die Fälligkeiten in den nächsten Jahren sind jeweils am 15. Februar (bei jährlicher zahlungsweise) oder 15. Februar / 15. August bei halbjährlicher zahlungsweise. Sie erkennen unsere Beitragseinzüge an unserer Gläubiger- Identifikationsnummer: DE67ZZZ00000602297 und an Ihrer persönlichen Mandatsreferenz, die wir Ihnen noch in einem gesonderten Schreiben mitteilen werden. Vergleichen Sie dann bitte IBAN und BIC mit den Angaben Ihrer Bank. Sie finden sie auf Ihrem Kontoauszug oder auf der Rückseite Ihrer Bankkarte. Stimmen sie nicht überein, teilen Sie uns bitte die richtigen Daten mit: telefonisch, per Brief oder Mail. |
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